Die Ausbildungsdienste umfassen Schulen, Kurse, Übungen und Rapporte.
Offiziere, höhere Unteroffiziere und Unteroffiziere sowie Gefreite und Soldaten in Kaderfunktionen werden vor Ausbildungsdiensten zu Kadervorkursen aufgeboten.118
Der Bundesrat legt die Ausbildungsdienste sowie deren Dauer und Unterstellung fest; er bestimmt, wer daran teilnimmt.
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