Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 24 Revision 1 Die Kontrollstelle überprüft die Buchhaltung, bevor diese weitergeleitet wird. 2 Jede Kontrollstelle ist gegenüber ihrer übergeordneten Stelle für die Kontrolle verantwortlich. 2. Kapitel: Organisation / 5. Abschnitt: Revision und Aufbewahrung der Buchhaltung