Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer haben für die Abgabe von Truppenverpflegung an Dritte Entschädigungen zu verlangen.
Sie verlangen von Bundesangestellten und auf Waffenplätzen stationierten kantonalen Angestellten höchstens pro Frühstück 10 Franken und pro Mittag- und Abendessen 20 Franken, sofern ein dienstliches Interesse an der Teilnahme der Verpflegung der Truppe besteht.
Die LBA legt die Entschädigung fest.
Sämtliche Einnahmen sind in der Dienstkasse der Truppe zu verbuchen. Die Einnahmen, die den Verpflegungskredit übersteigen, gehen in die Bundeskasse.