Über alle von den Truppen angeschafften Gegenstände von bleibendem Wert (Inventargegenstände) ist eine Inventarkontrolle zu führen.
Die Truppenkommandantinnen und -kommandanten haben für die lückenlose Führung und Kontrolle der Inventare zu sorgen.
Die Chefinnen und Chefs des Kommissariatsdienstes und die Quartiermeister führen anlässlich der vorgeschriebenen Buchhaltungsrevision auch die Revision der Inventare durch.
Der LBA obliegt die Oberleitung des Inventarwesens.