Die Landesgeologie stellt geologische Daten und Informationen für die Bundesverwaltung und für Dritte zur Verfügung.
Die Aufgabe umfasst insbesondere:
die geologische Landesaufnahme;
das Bereitstellen geologischer Daten von nationalem Interesse;
die Beratung und Unterstützung der Bundesverwaltung in geologischen Fragen;
die Archivierung geologischer Daten;
die Koordination der geologischen Aktivitäten auf Bundesebene.
Der Bundesrat regelt die Zuständigkeiten, die Organisation, das Verfahren und die Methoden.