Angehörige der Armee sowie Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Pontonierkursen, die zum Führen von Militärschiffen vorgesehen sind, werden in militärischen Schulen und Kursen beziehungsweise in Kursen der vordienstlichen militärischen Tätigkeit zum militärischen Schiffsführer oder zur militärischen Schiffsführerin ausgebildet.20
Der Fahrunterricht wird von Fachpersonal erteilt. Er kann teilweise kollektiv erfolgen.21