Die zuständigen Stellen und Personen machen die Daten der Informationssysteme von Simulatoren folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:
den für den Betrieb der Simulatoren zuständigen Stellen und Personen;
den für die Ausbildung und die Qualifikation zuständigen Stellen und Personen.
Sie geben die Daten der Informationssysteme von Simulatoren bekannt:
der Truppe in Form von Ranglisten, soweit die Daten für eine Rangierung wesentlich sind;
den für die Beschaffung und Abgabe von Auszeichnungen zuständigen Stellen und Personen;
den an den Simulatoren ausgebildeten Zivilpersonen oder trainierenden Dritten sowie deren vorgesetzten Stellen und Personen.