Das PISA dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:
Erfassung der Stellungspflichtigen vor der Rekrutierung;
Rekrutierung der Stellungspflichtigen sowie des für die Friedensförderung vorgesehenen Personals;
Zulassung von Schweizerinnen, Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zum Militärdienst;
Zuteilung und Zuweisung zur Armee oder zum Zivilschutz;
Kontrolle über die Erfüllung der Militärdienst- oder Schutzdienstpflicht;
Durchführung der Erwerbsersatzordnung in der Armee oder im Zivilschutz;
Kontrolle über den freiwilligen Einsatz in der Armee oder im Zivilschutz;
Planung, Bewirtschaftung und Kontrolle der personellen Bestände der Armee und des Zivilschutzes;
Aufgebot, Verschiebung von Ausbildungsdiensten und Dispensation oder Beurlaubung vom Assistenz- und Aktivdienst in der Armee;
Aufgebot sowie Verschiebung, Beurlaubung und Dispensation von Schutzdiensten im Zivilschutz;
Verstorbenen- und Vermisstendienst der Armee und des Zivilschutzes;
Verhinderung des Missbrauchs der persönlichen Waffe;
Kaderselektion und Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen sowie von Beförderungen und Ernennungen in der Armee und im Zivilschutz;
Prüfung und Kontrolle der Ausbildungsgutschriften;
Fallführung im Rahmen der psychologischen Betreuung von Angehörigen der Armee während des Militärdienstes;
Verwendung seiner Daten in anonymisierter Form zur Beantwortung von Anfragen zu Zahlen betreffend das VBS.