Das SaD dient der Verwaltung und dem Betrieb des Schiesswesens ausser Dienst bei:278
der Planung, Durchführung und Kontrolle von Bundesübungen, Schiessübungen und Schiesskursen;
der Kontrolle der Schiesspflichterfüllung;
der Waffenbestellung für Jungschützenkurse;
der Abrechnung von Bundesleistungen mit den anerkannten Schützenvereinen und von Nachschiesskursen;
der Munitionsbestellung für anerkannte Schützenvereine und Schützenfeste;
der Abrechnung von Spesen von Funktionärinnen und Funktionären im Schiesswesen ausser Dienst;
der Verwaltung der Schiessanlagen.