Das MEDIS LW118 dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:
Abklärung der Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten für die fliegerische Vorschulung sowie von Anwärterinnen und Anwärtern für das fliegende Personal der Armee;
periodische Überprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit von Anwärterinnen und Anwärtern sowie des fliegenden Personals der Armee;
flugmedizinische und flugpsychologische Betreuung des fliegenden Personals der Armee;
Abklärung sowie periodische Überprüfung der medizinischen Flugtauglichkeit von zivilen Pilotinnen und Piloten, die Flüge mit Militärflugzeugen durchführen;
Abklärung der medizinischen Flugtauglichkeit von Militär- und Zivilpersonen für Passagierflüge mit Militärflugzeugen, die über einen Schleudersitz verfügen;
Abklärung der Eignung von Personen, die sich als militärisches Personal der Luftwaffe oder für Spezialistengruppen bewerben;
Überprüfung der Gesundheit höherer Stabsoffiziere der Luftwaffe und Angehöriger von Spezialistengruppen;
Abklärung der Eignung von Angehörigen der Armee für die Generalstabsausbildung;
Abklärung der Eignung von Zivilpersonen für einen Einsatz in der Armee oder für Tätigkeiten in der zivilen Luftfahrt.