Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISEP KSK bei:128
der betreffenden Person;
Dritten, soweit die betreffende Person dazu ihre Einwilligung gibt.
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Art. 51 Datenbeschaffung Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISEP KSK bei: Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. April 2023 (AS 2023 117; BBl 2021 3046). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. April 2023 (AS 2023 117; BBl 2021 30