Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.
Art. 17 – Datenbeschaffung
Art. 1763
Datenbeschaffung
- 63 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.06.2026
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- SR-Nummer
- SR 510.911
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 16.12.2009
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht