Das Generalsekretariat VBS nimmt die departementsinterne Aufsicht über die militärische Cyberabwehr wahr, erstattet dem Bundesrat regelmässig Bericht und informiert die parlamentarische Oberaufsicht.
Die armeeinterne Aufsicht über die militärische Cyberabwehr ist der Chefin oder dem Chef der Armee unterstellt und wird durch sie oder ihn geregelt.