Die Rückforderung wird fällig im Zeitpunkt, in welchem die betroffene Person:
die Altersgrenze für die Militärdienstpflicht erreicht;
aus der Armee ausgeschlossen wird;
militärdienstuntauglich erklärt wird; oder
zum Zivildienst zugelassen wird.
Die Zahlungsfrist beträgt 90 Tage. Sie beginnt zu laufen, sobald die Rückforderungsverfügung rechtskräftig wird.