Das VBS stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten das notwendige Material und die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung.4
Es legt im Rahmen der bewilligten Kredite die Entschädigungen und Vergütungen fest:
für die Organisation und Durchführung der Kurse;
an Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Funktionärinnen und Funktionäre.