Die Ausbildung zum Berufsdrohnenoperateur oder zur Berufsdrohnenoperateurin besteht aus:
einem Kurs von höchstens 30 Tagen, welcher der Auswahl und der fachtechnischen Grundschulung dient;
einer technischen Ausbildung von höchstens 12 Monaten.
Die Luftwaffe legt die Ausbildungsprogramme fest.
Sie sorgt dafür, dass die Berufsdrohnenoperateure und Berufsdrohnenoperateurinnen ihre Kompetenzen für den Erhalt der Privatpilotenlizenz für Flächenflugzeuge (PPL A) oder die zivile Berufspilotenlizenz für Flächenflugzeuge mit Instrumentenflugberechtigung (CPL/IR) aufrechterhalten.