Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 24 Armeematerial 1 Die Armee stellt das Armeematerial, das für die Kurs- oder Wettkampforganisation benötigt wird, kostenlos zur Verfügung. 2 Für internationale militärsportliche Grossanlässe entscheidet die Gruppe Verteidigung über die Materialabgabe. 2. Kapitel: Ausserdienstliche Kurs- und We