Die Ausbildung erfolgt an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) sowie an in- und ausländischen Institutionen.
Art. 2 – Durchführungsort der Ausbildung
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Art. 2
Durchführungsort der Ausbildung
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2016
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Art. 2 Durchführungsort der Ausbildung Die Ausbildung erfolgt an der Berufsunteroffiziersschule der Armee (BUSA) sowie an in- und ausländischen Institutionen.
- SR-Nummer
- SR 512.413
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 07.12.2015
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht