Die Verordnung des VBS vom 28. November 20032 über die Organisation der Armee wird aufgehoben.
Art. 3 – Aufhebung eines anderen Erlasses
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 3 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung des VBS vom 28. November 2003 [AS 2003 4737; 2004 5385; 2005 5445; 2007 81, 5255; 2008 6451; 2009 6501; 2010 6103; 2011 6197; 2012 6987; 2013 4467; 2015 4915] über die Organisation der Armee wird aufgehoben. [AS 2003 4737; 2004 5385; 2005 5445;
- SR-Nummer
- SR 513.111
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 29.03.2017
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht