Der Stab Einsatzunterstützung Landesregierung wird von einem Kommandanten oder einer Kommandantin geführt.
Der Kommandant oder die Kommandantin wird auf Antrag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin durch den Chef oder die Chefin der Armee ernannt.
Er oder sie ist bezüglich Mutationen der Funktion oder des Grades von Stabsangehörigen dem Kommandanten oder der Kommandantin eines grossen Verbandes gleichgestellt.