Der Kommandant oder die Kommandantin bietet die Stabsangehörigen zu Ausbildungsdiensten und Einsätzen auf.
Das Aufgebot darf durch jedes dafür geeignete Kommunikationsmittel erfolgen.
Das Aufgebot zu einem Einsatz darf kurzfristig erfolgen. Es bedarf der vorgängigen Rücksprache mit dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin.
Der Kommandant oder die Kommandantin kann Stabsangehörige verpflichten, ihre persönliche Erreichbarkeit ausserdienstlich sicherzustellen.