Die Verordnung vom 14. Dezember 199813 über die Militärische Sicherheit wird aufgehoben.
Art. 14 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 14
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 13 [AS 1999 887; 2003 5011 Ziff. II 2; 2008 6405 Ziff. III; 2016 1785 Anhang Ziff. 3]
- Gliederungspfad
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 14 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung vom 14. Dezember 1998 [AS 1999 887; 2003 5011 Ziff. II 2; 2008 6405 Ziff. III; 2016 1785 Anhang Ziff. 3] über die Militärische Sicherheit wird aufgehoben. [AS 1999 887; 2003 5011 Ziff. II 2; 2008 6405 Ziff. III; 2016 1785 Anhang Ziff. 3] 6. Abs
- SR-Nummer
- SR 513.61
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.11.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht