Der Bundesrat bezeichnet eine Zentralstelle zur Bekämpfung illegaler Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kriegsmaterial.
Die Zentralstelle wirkt beim Vollzug sowie bei der Deliktsverhütung mit und meldet Verstösse gegen Bestimmungen dieses Gesetzes den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.35 Soweit und solange es der Vollzug ihrer Aufgaben erfordert, ist sie befugt, Personendaten, einschliesslich Personendaten, welche die Beurteilung der Gefahr erlauben, dass eine Person Widerhandlungen gegen dieses Gesetz begeht, zu bearbeiten, unabhängig davon, ob es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt oder nicht.36