Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.21
Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben.22
Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:
das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden;
zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben, müssen innerhalb von sechs Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen werden.26
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