Angehörige der Militärjustiz, die freiwillig Militärdienst leisten wollen, reichen bei der Oberauditorin oder beim Oberauditor ein entsprechendes Gesuch ein.
Das Gesuch wird bewilligt, wenn:
für die freiwillige Dienstleistung bei der Militärjustiz ein Bedarf besteht; und
der Arbeitgeber oder das zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum schriftlich dazu eingewilligt hat.
Angehörige der Militärjustiz dürfen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren höchstens 75 Tage freiwilligen Ausbildungsdienst leisten.