Das Personal ist während des Arbeitsverhältnisses bei der Pensionskasse des Bundes nach den Bestimmungen des Vorsorgereglements vom 15. Juni 20077 für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund versichert.
Ändert sich wegen eines Einsatzes einer beim Bund angestellten Person der massgebende Jahreslohn, so wird unabhängig von der Einsatzdauer der versicherte Verdienst neu festgelegt.