Das BABS erstellt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung.
Es ist zuständig für:
die zentrale Führungsausbildung der Offiziere;
die Fachausbildung von Kadermitgliedern sowie von Spezialisten und Spezialistinnen;
…
Es kann mit den Kantonen vereinbaren, Aus- und Weiterbildungen für sie durchzuführen.
Es kann Angehörigen von Partnerorganisationen sowie Stellen und Organisationen nach Artikel 3 die Teilnahme an seinem Ausbildungsangebot ermöglichen.
Es legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Ziele und die Inhalte der Zivilschutzausbildung fest.36