Wer mit der Zuteilung einer Funktion im Zivilschutz nicht einverstanden ist, kann beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Beschwerde führen. Das VBS entscheidet endgültig.
Art. 85 – Zuteilung einer Funktion
Art. 85
Zuteilung einer Funktion
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 85 Zuteilung einer Funktion Wer mit der Zuteilung einer Funktion im Zivilschutz nicht einverstanden ist, kann beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Beschwerde führen. Das VBS entscheidet endgültig. 3. Titel: Zivilschutz / 9. Kapitel: Beschwerderec
- SR-Nummer
- SR 520.1
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.12.2019
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht