Das Gesuch um vorzeitige Entlassung ist der für den Zivilschutz zuständigen Stelle des Kantons einzureichen. Dem Gesuch ist die Bestätigung des oder der Schutzdienstpflichtigen beizulegen, dass er oder sie mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden ist.
Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons verfügt die vorzeitige Entlassung und meldet dies unverzüglich:
der betroffenen Person, mit Hinweis auf die Möglichkeit zur Einsprache;
der betroffenen Partnerorganisation;
der am Wohnort des oder der Schutzdienstpflichtigen für den Zivilschutz zuständigen Stelle.