Das BABS legt bei Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene Pauschalen betreffend die Kostentragung für Sold, Aufgebot, Reise, Administration, Verpflegung und Unterkunft fest.
Diese werden auf der Basis der Kosten für Sold, Aufgebot, Reise, Administration und Verpflegung für Einsätze des Zivilschutzes mit eigenem Haushalt und Gemeinschaftsunterkunft berechnet.
Die übrigen Kosten gehen zulasten des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin.