Das BABS ist zuständig für folgende Systeme zur Alarmierung und Information im Ereignisfall:
das zentrale System für die Erarbeitung und Verwaltung von Behördenmeldungen;
die stationären Sirenen mit dem Fernauslösungssystem und die mobilen Sirenen;
die weiteren Kanäle des BABS zur Alarmierung und Information im Ereignisfall;
das System zur Verbreitung von Behördenmeldungen über öffentlich-rechtliche Radiosender;
das Schnittstellensystem zur Verbreitung von Behördenmeldungen über privatrechtliche Radiosender und weitere Medien;
das Schnittstellensystem zur Verbreitung von Behördenmeldungen über weitere Verbreitungskanäle;
das Notfallradio.
Es regelt die technischen Aspekte und die Nutzung dieser Systeme und sorgt für deren ständige Betriebsbereitschaft.