Die Daten natürlicher Personen werden mindestens so lange im Informationssystem nach Artikel 56 Absatz 2 aufbewahrt, wie die betreffende Person ihre Funktion im Zusammenhang mit dem Schutz der kritischen Infrastruktur innehat. Sie werden spätestens zwei Jahre nach der Beendigung der Ausübung der Funktion aus dem Informationssystem gelöscht.
Die Daten der Objekte werden mindestens so lange im Informationssystem aufbewahrt, wie das betreffende Objekt als Objekt einer kritischen Infrastruktur mit strategisch wichtiger Bedeutung gilt. Sie werden spätestens vier Jahre nach der Aufhebung der Bezeichnung aus dem Informationssystem gelöscht.