Akteure des Verkehrs sind die Unternehmen und Stellen nach Artikel 2 Absatz 1.
Organisationen zur Systemführung sind:
die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) des Bundesamts für Strassen (ASTRA) im Bereich Nationalstrassen;
die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG) im Bereich Eisenbahnverkehr;
die Postauto AG in den Bereichen regionaler öffentlicher Personenverkehr auf der Strasse, öffentlicher Ortsverkehr sowie öffentlicher Verkehr auf dem Wasser und mit Seilbahnen.
Ausnahmesituationen sind:
Ereignisse mit kantonalen, interkantonalen oder landesweiten Auswirkungen auf die Bevölkerung;
schwere Mangellagen (Art. 2 Bst. b LVG);
sicherheitspolitische Bedrohungen;
Landesverteidigung.