Der BSTB kommt in einem oder mehreren der folgenden Fälle zum Einsatz:
Vorliegen eines Ereignisses mit Zuständigkeit des Bundes;
Ersuchen mehrerer von einem Ereignis betroffener Kantone um Koordination auf Bundesebene;
Ersuchen eines Kantons, eines Departements, eines Bundesamts oder einer Betreiberin von kritischen Infrastrukturen um Unterstützung zur Bewältigung eines Ereignisses;
Auftrag des Bundesrats.
Zeichnet sich ein Ereignis ab oder ist ein solches eingetreten, so nimmt der BSTB folgende Aufgaben wahr:
Er stellt den Informationsaustausch und die Koordination mit weiteren Stäben und Stellen des Bundes und der Kantone, mit den Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen sowie mit den zuständigen Stellen im Ausland sicher.
Er führt die Fach- und Teillagen zu einer Gesamtlage zusammen und beurteilt diese.
Er erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Bundesrats, des zuständigen Departements oder Bundesamts.
Er koordiniert das Expertenwissen auf Stufe Bund.
Er koordiniert den Einsatz der nationalen und internationalen Ressourcen.