Die Ausbildung des Kaders des Zivilschutzes, das für den Kulturgüterschutz zuständig ist, sowie der Kulturgüterspezialistinnen und -spezialisten des Zivilschutzes umfasst insbesondere folgende Themen:
die Inventarisierung;
die Erstellung von Kurzdokumentationen;
die Evakuationsplanung;
die Einsatzplanung in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr;
den Einsatz im Fall von Katastrophen.
Die Ausbildung des Personals kultureller Institutionen umfasst insbesondere:
die Planung von Schutzmassnahmen;
die Unterstützung und Beratung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes im Fall von Katastrophen.
Das BABS stellt den Kantonen die nötigen Ausbildungsunterlagen zur Verfügung.