Sicherstellungsdokumentationen und fotografische Sicherheitskopien müssen von den Kulturgütern getrennt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Sicherstellungsdokumentationen müssen in stabil klimatisierten Schutzräumen aufbewahrt werden.
Fotografische Sicherheitskopien müssen in stabil klimatisierten Räumen bei einer Temperatur von 15 Grad Celsius und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 Prozent aufbewahrt werden. Betonwände müssen staubfrei sein.
Die fotografischen Sicherheitskopien müssen in korrosionsfesten Metallbehältern oder säurefreien Archivschachteln auf Metallgestellen aufbewahrt werden. Die Gestelle müssen korrosionsfest oder einbrennlackiert sein. Die Filmkerne müssen aus Kunststoff sein.