In einer schweren Mangellage muss jederzeit folgende Trinkwassermenge verfügbar sein:
bis zum dritten Tag: so viel wie möglich;
ab dem vierten Tag:
für private Haushalte: mindestens vier Liter pro Person und Tag,
für Einrichtungen wie Spitäler, Heime, Gefängnisse, Schulen, Landwirtschaftsbetriebe sowie Betriebe, die lebenswichtige Güter herstellen: mindestens die vom Kanton bestimmte Menge.
Die Kantone können die Bereitstellung zusätzlicher Trinkwassermengen vorschreiben.
Als Grundlage für die Berechnung der Trinkwassermenge, die insgesamt verfügbar sein muss, dienen für das jeweilige Versorgungsgebiet die aktuell verfügbaren Daten über die Bevölkerungszahl, die Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und die Anzahl Betriebe, die lebenswichtige Güter herstellen.