Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen erstellen je eine Dokumentation zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen.
Die Dokumentation muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
Sofortmassnahmen zur Behebung von Störungen;
Grundlagen für die Berechnung der erforderlichen Mindestmengen;
Reserve- und Reparaturmaterial;
Inventar der Wasserversorgungsanlagen und Grundwasservorkommen;
Einsatzpläne und Pflichtenhefte für das Personal sowie Merkblätter für die Bevölkerung;
Einsatzpläne für regionale und überregionale Hilfeleistungen.
Die Betreiber überprüfen periodisch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation.
Sie stellen der zuständigen kantonalen Stelle auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie der Dokumentation zu.