Der Anhang der Jahresrechnung des Bundes:
nennt das auf die Rechnungslegung anzuwendende Regelwerk und begründet Abweichungen;
fasst die Rechnungslegungsgrundsätze einschliesslich der wesentlichen Grundsätze für die Bilanzierung und Bewertung zusammen;
legt in geraffter Form wesentliche Einzelheiten zu den anderen Teilen der Jahresrechnung offen;
enthält zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind;
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nennt die Abschreibungsmethoden und -sätze;
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