Der Fondsrat tritt jährlich mindestens einmal zusammen.
Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.
Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden. Sie kommen zustande, wenn die Mehrheit der Mitglieder einem Antrag zustimmt. Sie werden im Protokoll der nächsten Sitzung des Fondsrats festgehalten.