Jede Masszahl wird in eine Indexreihe umgerechnet, wobei das schweizerische Mittel auf 100 festgesetzt wird.
Die Indexreihen werden so umgerechnet, dass die kleinste Zahl 70 beträgt. Dabei gilt folgende Formel:
(
I
n
d
e
x
−
100
)
30
100
−
k
l
e
i
n
s
t
e
Z
a
h
l
+
100
.
Aufgrund der vier Indexreihen wird das gewogene Mittel berechnet. Die Masszahlen 1 und 2 werden mit dem Faktor 1,5, die Masszahlen 3 und 4 mit dem Faktor 1 gewichtet.
Das gewogene Mittel wird mit einem Streckungsfaktor 2,7 aufgrund folgender Formel auf den Index der Finanzkraft umgerechnet:
Index der Finanzkraft = 100 + [(gewogenes Mittel – 100) × 2,7].
Der Streckungsfaktor 2,7 bleibt über die nachfolgenden Finanzkraftperioden hin konstant, sofern weder an den Masszahlen noch an deren Gewichtung Änderungen vorgenommen werden.
Der Index der Finanzkraft beträgt im Minimum 30.