Das EFD setzt zur Begleitung der Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts eine Fachgruppe ein, die sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammensetzt. Die Fachgruppe äussert sich namentlich zur Auftragsvergabe an externe Gutachterinnen und Gutachter und erarbeitet Empfehlungen für den Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich.57
Die Kantone sorgen für eine ausgewogene Zusammensetzung ihrer Delegation in der Fachgruppe, insbesondere sind die verschiedenen Sprachgruppen, Stadt- und Landregionen sowie die ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantone angemessen zu berücksichtigen.
Das EFD bestimmt die Zusammensetzung der Bundesdelegation, darunter die Vertreterinnen und Vertreter der EFV. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der EFV leitet die Fachgruppe.
Die EFV führt das Sekretariat der Fachgruppe.58