Die Zollschuld ist in amtlicher Währung und, wenn nichts anderes bestimmt wird, in bar zu bezahlen.
Das EFD regelt die Zahlungsweise und die Bedingungen für Zahlungserleichterungen. Es kann Zahlungsfristen vorsehen.
Das BAZG kann Zollschuldnerinnen und Zollschuldner mit regelmässigem Zahlungsverkehr verpflichten, die Zollschuld bargeldlos zu bezahlen.