Durch die Zollbürgschaft als Solidarbürgschaft können sichergestellt werden:
eine bestimmte Zollforderung (Einzelbürgschaft); oder
alle Zollforderungen gegenüber der Zollschuldnerin oder dem Zollschuldner (Generalbürgschaft).
Die Bürgschaft ist auf amtlichem Formular zu errichten; darin ist namentlich der Höchstbetrag der Haftung einzutragen.