Nach Massgabe von Schutzklauseln in internationalen Abkommen im Agrarbereich kann der Bundesrat die Ansätze des Generaltarifs für landwirtschaftliche Erzeugnisse vorübergehend erhöhen.
In dringenden Fällen entscheidet das WBF23.
Das WBF kann für die Anwendung der preislichen und mengenmässigen Schutzklauseln eine beratende Kommission einsetzen.