Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.
Als Mehrwertsteuer erhebt er:
eine Steuer auf den im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer);
eine Steuer auf dem Bezug von Leistungen im Inland, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, sowie auf dem Erwerb von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten (Bezugsteuer);
eine Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).
Die Erhebung erfolgt nach den Grundsätzen:
der Wettbewerbsneutralität;
der Wirtschaftlichkeit der Entrichtung und der Erhebung;
der Überwälzbarkeit.