Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 103 Rechnung Wird das Meldeverfahren angewendet, so muss dies auf der Rechnung vermerkt werden. 2. Titel: Inlandsteuer / 6. Kapitel: Ermittlung und Entstehung der Steuerforderung / 4. Abschnitt: Meldeverfahren