Die Steuer wird den Inhaberinnen und Inhabern eines kantonalen Gewerbefischerpatentes rückerstattet; der Rückerstattungsbetrag wird aufgrund des Unterschiedes zwischen dem normalen und dem ermässigten Steuersatz sowie der verbrauchten Menge berechnet.113
Rückerstattet wird die Steuer auf der Treibstoffmenge, die für den Betrieb von Fischerbooten verbraucht wird.114
Das EFD legt die ermässigten Steuersätze fest.