Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 66b Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Juli 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 3355). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Juli 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 3355). Formelle Voraussetzungen 1 Die Gesuche um Rückerstattung sind der Steuerbehörde in der von ihr zugelassenen F