Die Bewilligung für ein zugelassenes Lager ist bei der Steuerbehörde zu beantragen.
Dem Antrag sind alle für die Beurteilung wesentlichen Unterlagen beizulegen, insbesondere:
Handelsregisterauszug;
Beschreibung des Betriebes oder Lagers;
für Erdölraffinerien und Steuerfreilager:
Gesamtpläne,
Pläne der Lagertanks,
Pläne des Leitungssystems;
für Herstellungsbetriebe:
schematische Darstellung der Anlagen,
Beschreibung des Herstellungsverfahrens,
Bezeichnung der Rohstoffe und der herzustellenden Erzeugnisse nach Artikel 2 des Gesetzes,
Bezeichnung der Nebenerzeugnisse und Abfälle.